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Universitätsmedizin

Max Planck Institut für Chemie

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Alkohol- und seine Geschichte:

Alkohol hat sich in der Geschichte der Menschheit schon früh einen Namen  gemacht. Früher haben ihn hohe Priester verwendet, um sich im Rausch den Göttern zu nähern und um ihre Wahnvorstellungen auszuleben gegenüber  dem "niederen Volk". Alkohol baute damals wie heute die Ängste der  Menschen vor dem Leben und den Katastrophen ab und betäubt die  zwischenmenschlichen Beziehungsängste! Massenalkoholismus gab und gibt  es immer. Durch die Destillation wurden dem sonst eher milden Alkohol  die hochwertigen Prozente erst zugeführt. Heutzutage ist Alkohol neben  Nikotin die am häufigsten konsumierte legale Droge!

Wirkung:

Wie Alkohol wirkt, weiss wohl jeder. Alkohol wirkt in 2 Phasen: bei wenig  Genuss von Alkohol (0,2 l. Bier oder 0,1 l Wein) anregend. Steigert man  den Konsum, dämpft der Alkohol das zentrale Nervensystem, nach und nach  enthemmt der Alkohol - dann erst wirkt er stimmungsverbessernd. Ab einer täglichen Menge von 40 g reinem Alkohol (entspr. 1 l. Bier oder 0,5 l.  Wein) kommt es zu schädlichen Langzeit-folgen. Bei Frauen liegt der  Grenzwert bei 20 g reinem Alkohol !

Missbrauch und Abhängigkeit:

Die enthemmende Wirkung des Alkohols stellt eine starke Versuchung dar, die zu dem Teufelskreis führen kann, immer wieder Alkohol (Suchtmittel ) zu sich zu nehmen. Die bekanntesten Entzugserscheinungen sind Zittern  (“Gib mir einen Strohhalm”), Schwitzen (“Mann, ist es heute wieder  heiss”), Erbrechen (der morgendliche Kniefall vor der Kloschüssel) und  Kreislaufprobleme. Der Kater ist eine leichte Entzugserscheinung, die je nach Situation durch Kopfschmerzen, Unlust, Gereiztheit, Verstimmtheit  und Deprimiertheit verstärkt werden kann. Die Ursachen sind- auf das  giftige Acetaldehyd zurückzuführen, das beim Abbau von Alkohol entsteht.

 

Langzeitfolgen:

Gehirnzellen sterben ab, Bauchspeicheldrüsen-, Leber-, Magen/Darm-, Herz- Kreislauf- und Nervenschädigungen!

Schwere Schädigungen - Delirium tremens:

sollte nur im Krankenhaus (Intensiv) behandelt werden.

Krampfanfälle “ Grand mal”

Besonders tückisch, kommt ohne Vorwarnung bei unkontrolliertem Entzug von  Alkohol. Deshalb immer in einer Klinik den Entzug durchführen.

 

Korsakow-Syndrom:

schwerste Gehirnschädigung  durch Alkohol, Endzustand vieler Alkoholiker.

Wernicke-Krankheit:

der Vorbote von Korsakow, wenn der Patient es lebend Übersteht.

 

Einsicht gleich Entzug:

Die Einsicht, alkoholkrank zu sein, ist der 1. Schritt zum Entzug und zu  einem realen normalen Leben. Der körperliche Entzug selbst sollte in  einer Fachklinik gemacht werden (meist Psychiatrie). Der Betroffene  findet hier fachliche Hilfe und Menschen in derselben Situation. Dauer:  nur noch 5-8 Tage. Der psychische Entzug dauert in der Regel länger:  meist 3-6 Monate. Dieser wird auch in einer Fachklinik durchgeführt  (Langzeittherapie)

Co Abhängigkeit:

Die Angehörigen von Betroffenen werden meist mit ihren Sorgen und Ängste  alleine gelassen. Nur den wenigsten gelingt es, mit ihrer  Co-Abhängigkeit alleine fertig zu werden. Deshalb brauchen Co-Abhängige  dieselbe psychologische Hilfe.

Definitionen

Es wird zwischen Alkoholgefährdung, Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit unterschieden.

Alkoholgefährdung definiert sich über die Menge, der Situation unangemessener Konsum

Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn der Konsum von Alkohol zu körperlichen und/oder psychischen und/oder psychosozialen Folgeschäden führt.

Alkoholabhängigkeit liegt vor,

  • wenn Entzugserscheinungen auftreten
  • wenn immer mehr Alkohol benötigt wird, um die gleichen Wirkungen zu erzielen
  • wenn Alkohol konsumiert wird, um die Entzugssymptome zu mildern
  • wenn der starke Wunsch oder eine Art Zwang zum Alkoholkonsum besteht
  • wenn verminderte Kontrollfähigkeit über Beginn, Beendigung und Menge des Alkoholkonsums vorliegt
  • wenn sich das Verhaltensmuster im Umgang mit Alkohol einengt (Alkohol wird auch zu unüblichen Gelegenheiten getrunken)
  • wenn andere Vergnügen oder Interessen zugunsten des Alkoholkonsums fortschreitend vernachlässigt werden
  • wenn Alkoholkonsum fortbesteht, obwohl die betroffene Person um die schädlichen Wirkungen weiß

Alkoholabhängigkeit in der Arbeitswelt

  • der Altersschwerpunkt liegt bei alkoholabhängigen Menschen zwischen 30 und  50 Jahren (65 Prozent der Männer, 35 Prozent der Frauen)
  • Etwa 4,3 Millionen Menschen trinken täglich in Deutschland am Arbeitsplatz regelmäßig Alkohol
  • Von insgesamt 39,1 Millionen Arbeitnehmern sind etwa zwei Millionen alkoholkrank
  • der Anteil der alkoholgefährdeten Beschäftigten liegt in den Betrieben bei 10 Prozent
  • etwa 25 bis 30 Prozent der Arbeits- und Wegeunfälle gelten als alkohol- und/oder medikamentenbedingt
  • bei Abhängigkeitskranken ist mit einer suchtbedingten Minderleistung von rund 25 Prozent zu rechnen
  • Die Fehlzeiten bei Alkoholkranken liegen im Schnitt 16-mal höher als bei Nichtabhängigen
  • Alkoholkranke sind drei Mal so häufig in Betriebsunfälle verwickelt wie Nichtabhängige
  • Bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle - rund 468 000 Unfälle pro Jahr - ereignen sich unter Alkoholeinfluss
  • bei einem Betrieb mit 1.000 Beschäftigten kostet dies jährlich im Durchschnitt fast 400.000 EURO

Alkohol und Unfallgefahren

  • bereits bei 0,2 Promille sind die Aufmerksamkeit, die Reaktionsfähigkeit, die  Konzentration, der Gleichgewichtssinn, das Sehvermögen, das  Denkvermögen, die Stimmungslage und die Handfertigkeit beeinträchtigt
  • bei 0,8 Promille (circa ein halber Liter Wein und ein Glas Schnaps) ergeben sich eine um 25 Prozent verminderte Sehfähigkeit, um 35 bis 50 Prozent  verlängerte Reaktionszeit, ausgeprägte Konzentrationsschwäche,  zunehmende Enthemmung, Selbstüberschätzung, Verengung des Blickfeldes  (sogenannter Tunnelblick)
  • 1,3 Promille Alkohol im Blut (circa ein Liter Wein und ein Glas Whisky)  bewirken massive Einbußen der Aufmerksamkeits- und  Konzentrationsfähigkeit, Verlust der Kritikfähigkeit  (Selbstüberschätzung), Sprach- und Orientierungsstörungen, starke  Gleichgewichtsstörungen sowie Verschlechterung des räumlichen Sehens.
  • Mit zunehmendem Promillegehalt steigt die Unfallgefahr erheblich, und zwar bei:
  • 0,4 Promille 2-faches Unfallrisiko
  • 0,8 Promille 4-faches Unfallrisiko
  • 1,2 Promille 10-faches Unfallrisiko
  • 1,5 Promille 16-faches Unfallrisiko 

Im Betrieb ist das Risiko natürlich auch von der Art der Tätigkeit  abhängig. Bei Arbeiten, bei denen es auf hohe Konzentration und  Aufmerksamkeit oder auf schnelle Reaktionen an-kommt, erhöht der Genuss  von Alkohol die Gefährdung beträchtlich. Nach § 7 der BGV A 1  “€žGrundsätze der Prävention" ist der Genuss von Alkohol verboten.  Beschäftigte dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand  versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Sind  sie infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen,  dürfen sie mit Arbeiten nicht beschäftigt werden. Diese Bestimmung  gestattet eine auf die betrieblichen Gegebenheiten bezogene praxisnahe  Regelung in jedem Einzelfall. Sie gestattet auch, bei der Beurteilung  einer Gefährdung unter Berücksichtigung der Eigenart des Betriebes und  der ausgeübten Tätigkeit strenge Maßstäbe anzulegen. Der Konsum von  Spirituosen lässt in der Regel eine Gefährdung vermuten. Betriebliche  Verbote, die jeglichen Genuss von alkoholischen Getränken während der  Arbeitszeit und der Arbeitspausen untersagen, können nach Vereinbarung  zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung ausgesprochen werden. Das  Beschäftigungsverbot zwingt nicht zur Entfernung aus dem Betrieb. Ob die Entfernung vertretbar ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

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